„Gehalt statt Taschengeld“: Selbstvertreter übergeben Forderungen an den Vorarlberger Landtag
Heute Freitag, 3. Mai 2019, überreichten die Selbstvertreter der Lebenshilfe Vorarlberg ihre Forderungen zum Thema „Gehalt statt Taschengeld“ im Landhaus in Bregenz. Stellvertretend für den Landtag nahm Landtagsvizepräsidentin Martina Rüscher diese entgegen.
Anlässlich des „Tag der Inklusion“ am 5. Mai fordern österreichweit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Erwerbsarbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt ein. Dafür gibt es unterschiedliche Aktivitäten in allen Bundesländern, die ihren Höhepunkt am 3. Mai in einer » gemeinsamen Aktion der Lebenshilfen im Parlament in Wien finden. Zudem werden mittels Postkarten Unterschriften aus der Bevölkerung zur Unterstützung gesammelt, die direkt ans Bundeskanzleramt geschickt werden.
„In Vorarlberg haben wir uns entschieden, zusätzlich unsere Forderungen direkt im Landhaus zu überreichen. Wir gehen jeden Tag zur Arbeit. Wir geben unser Bestes. Aber wir bekommen kein Gehalt, sondern nur ein Taschengeld. Wir sind aber keine kleinen Kinder, sondern erwachsene Menschen. Wir wollen ein Gehalt statt Taschengeld! Wir wollen kranken- und pensionsversichert sein. So wie alle anderen auch! Denn auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf leisten etwas“, erklärt Klaus Brunner, Selbstvertreter und Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Vorarlberg.
Forderungen für die Umsetzung
Damit die Lebenshilfe Vorarlberg Inklusion, also die selbstverständliche Teilhabe, auch am allgemeinen Arbeitsmarkt weiter vorantreiben kann, braucht sie die Unterstützung des Landes und der Unternehmen. Denn alle Menschen – mit ihren unterschiedlichen Stärken und Schwächen – sollen in Zukunft gleichberechtigt leben und arbeiten können.
Daher fordern die Selbstvertreter der Lebenshilfe Vorarlberg – stellvertretend für alle Menschen mit Behinderungen im Land:
- Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt – Arbeiten wie andere auch
- Arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung – angemessene Entlohnung und gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung
- Individuelle Persönliche Assistenz, vor allem auch am Arbeitsplatz
- Die Möglichkeit, ins Arbeitsleben einzutreten mit der Sicherheit, dass bei Wegfall eines Arbeits-Einkommens die Rückkehr zu den Leistungen der Behindertenhilfe gewährleistet ist
Sozialrechtliche Gleichstellung
Im aktuellen Regierungsprogramm ist eine „Erhöhung des Taschengeldes“ für Menschen mit Behinderungen in allen Werkstätten in Österreich angedacht. Doch das entspricht weder dem Vorarlberger Chancengesetz (2006) noch der UN-Behindertenrechtskonvention (2008 in Österreich ratifiziert). Denn Menschen mit Behinderungen sollen am allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können wie andere auch. Nur so ist die arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung, mit angemessener Entlohnung sowie einer gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung überhaupt möglich.
„Wir wollen und können unsere Rechte und Pflichten wahrnehmen. Wir wollen ein selbstverständlicher Teil des Arbeitsmarktes sein. Wir erhalten dadurch Anerkennung und Wertschätzung. Es werden Begegnungen möglich und Inklusion wird wirklich gelebt. Auch Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf können mit entsprechender Assistenz zeigen, wo ihre Stärken liegen. Ein Gehalt für unsere Arbeit sollte wie bei anderen auch ganz üblich sein“, betont Selbstvertreter Siegfried Glössl abschließend.
Forderungen auch Thema beim „Fest der Inklusion“
Beim » 3. „Fest der Inklusion“ am Freitagabend wird die Forderung nach „Gehalt statt Taschengeld“ ebenfalls Thema sein. Organisiert wird das Fest im Tennis-Event-Center Hohenems von den Selbstvertretern der Lebenshilfe Vorarlberg. Im Interview mit den Moderatoren Philipp Wüstner und Klaus Brunner werden Landtagsvizepräsidentin Martina Rüscher, Selbstvertreter Siegfried Glössl und Geschäftsbereichsleiter Georg Matzak (beide Lebenshilfe Vorarlberg) ihre Sichtweisen zu „Gehalt statt Taschengeld“ darlegen.