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Wohnen 1_KWA Bezau_2016

Auch als Gast Teil der Gemeinschaft...

Sich als Gast wie Zuhause fühlen

Das Gastwohnen, das wir an mehreren Lebenshilfe-Standorten anbieten, unterstützt Familien bei ihrer Betreuungsaufgabe. Es bietet erwachsenen Personen mit Behinderungen, die bei ihren Angehörigen wohnen, einen regelmäßigen Aufenthalt  im Gästezimmer eines Wohnhaues – an bestimmten Werk- oder Wochenendtagen – und damit die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben in einer Gruppe.  

Unsere Leistungen richten sich aus am individuellen Unterstützungsbedarf, den persönlichen Ressourcen, Bedürfnissen und Vorstellungen des begleiteten Menschen. Sie reichen von Anregung und Anleitung bis hin zu stellvertretendem Handeln und intensiver Begleitung.

Rechtliche Grundlagen:

  • Vorarlberger Chancengesetz und Integrationshilfeverordnung
  • Heimvertragsrecht (Betreuungsvertrag)
  • Heimaufenthaltsgesetz
  • Leistungsvereinbarung

Was kostet diese Dienstleistung?

Die Kosten für Wohnen, Essen, bestimmte Sachleistungen und die Begleitung sind mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung vereinbart. In der Integrationshilfeverordnung des Landes sind Kostenbeiträge festgelegt, die aus dem Einkommen und aus den Transferleistungen (z.B. Pflegegeld) der begleiteten Person ermittelt werden. Sie sind Teil der Kosten und werden von der Lebenshilfe Vorarlberg im Auftrag des Landes eingehoben. Diese Dienstleistung wird vom Verein Lebenshilfe Vorarlberg finanziell unterstützt.

Wie kommen Sie zu dieser Dienstleistung?

  • Klärung des Unterstützungsbedarfs
  • Einverständnis des Menschen mit Behinderungen und seiner gesetzlichen Vertretung
  • Sicherstellen der Finanzierung durch Integrationshilfe oder Eigenfinanzierung:
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden vom Amt der Vorarlberger Landesregierung im Regelfall 36 bis 72 Entlastungstage pro Jahr bewilligt. Eine Übernachtung mit Familienentlastungs-Gutscheinen ist in Wohngemeinschaften nicht möglich.