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KWA_Hard_2016_082

Wichtige Infos kurz zusammengefasst...

KWA_Birkenwiese_2017_060

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KWA_Birkenwiese_2017_146

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Was macht die vollbegleitete Wohnform aus?

Unsere Leistungen im Bereich „Vollbegleitetes Wohnen“ richten sich am individuellen Unterstützungsbedarf, den persönlichen Ressourcen, Bedürfnissen und Vorstellungen des begleiteten Menschen aus. Sie reichen von Anregung und Anleitung bis hin zu stellvertretendem Handeln und intensiver Begleitung. Sie sind so gestaltet, dass die Hilfe zur Selbsthilfe, die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung möglichst gestärkt werden.

Leistungen im Überblick:

  • Bereitstellung von Wohnraum und Essen
  • Übernahme der Betriebskosten
  • Fahrdienste im Rahmen der Begleitung
  • Basisversorgung und Pflege
  • Gesundheitsfürsorge
  • Agogische Begleitung, die sich an Prinzipien der Selbstbestimmung, des Empowerments und der Inklusion orientiert
  • Unterstützung bei der sozialen Beziehungsgestaltung und zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
  • Personenzentrierte Begleitung („Zielwärts und Persönliche Zukunftsplanung (PZP)“)
  • Haushaltsführung
  • Freizeitgestaltung

Die Bezugsbegleiterin oder Bezugsbegleiter kümmert sich um die persönlichen Anliegen und das individuelle Ausrichten der Unterstützungsleistungen. Zudem ist sie oder er erste Ansprechperson für das soziale Umfeld.

Die Begleitung in Wohnhäusern wird an allen Standorten an 365 Tagen im Jahr angeboten. Eine Tagesbegleitung im Wohnhaus wird bei Erkrankung der begleiteten Person ebenso angeboten, wie in den Schließzeiten der Werkstätten. An bestimmten Standorten ist eine Tagesbegleitung auch für ältere Bewohnerinnen und Bewohner möglich (siehe » „Leben im Alter“).

Rechtliche Grundlagen:

  • Vorarlberger Chancengesetz und Integrationshilfeverordnung
  • Heimvertragsrecht (Betreuungsvertrag)
  • Heimaufenthaltsgesetz
  • Persönliche Leistungsvereinbarung

Was kostet diese Dienstleistung?

Die Kosten für Wohnen, Essen, bestimmte Sachleistungen und die Begleitung sind mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung vereinbart. In der Integrationshilfeverordnung des Landes sind Kostenbeiträge festgelegt, die aus dem Einkommen und aus den Transferleistungen (z.B. Pflegegeld) des Menschen mit Behinderungen ermittelt werden. Sie sind Teil der Kosten und werden von der Lebenshilfe Vorarlberg im Auftrag des Landes eingehoben. Diese Dienstleistung wird vom Verein der Lebenshilfe Vorarlberg finanziell unterstützt.

Wie kommen Sie zu dieser Dienstleistung?

  • Klärung des Unterstützungsbedarfs, der persönlichen Wünsche und Vorstellungen
  • Einverständnis des Menschen mit Behinderungen und seiner gesetzlichen Vertretung
  • Sicherstellen der Finanzierung durchIntegrationshilfe oder Eigenfinanzierung