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Übergabe Forderungen an Bundeskanzler Kurz

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Übergabe Forderungen an Bundeskanzler Kurz

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Übergabe Forderungen an Bundeskanzler Kurz

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Übergabe Forderungen an Bundeskanzler Kurz

5. Mai Tag der Inklusion: Gehalt statt Taschengeld - Die Lebenshilfe fordert einen gemeinsamen Arbeitsmarkt für alle!

Anlässlich des Tages der Inklusion übergeben VertreterInnen der Lebenshilfen und des Österreichischen Behindertenrats Bundeskanzler Sebastian Kurz ihre Forderungen nach einem inklusiven Arbeitsmarkt und fairer Entlohnung. Mit im Gepäck haben sie rund 8.000 Unterschriften von Menschen, die das Anliegen teilen. Ein » Erklärvideo veranschaulicht, wie durch das „2-Säulen-Modell“ der Lebenshilfe Menschen mit Behinderungen zukünftig Geld für ihre Arbeit und ihre notwendige Unterstützung bekommen sollen.

Mario zum Beispiel, der Protagonist im neuen Erklärvideo der Lebenshilfe Österreich, arbeitet im Rahmen der Tagesstruktur in einer Gärtnerei und erhält am Monatsletzten 40 Euro Taschengeld für seine Arbeit. So wie ihm geht es vielen » Menschen mit Behinderungen. Ihre Arbeitsleistung zählt nicht als Erwerbsarbeit. Betroffene haben auch keinen eigenständigen Anspruch auf Sozial- und Pensionsversicherung oder einen Kollektivvertrag. Das soll sich ändern.

Unser Lösungsvorschlag: „2-Säulen-Modell”

Das „2-Säulen-Modell“ beinhaltet die Einkommens- und Bedarfssicherung für Menschen mit Behinderungen" zur chancengleichen Teilhabe am Arbeitsmarkt. Sie geht von einer ressourcen- und fähigkeitsorientierten Bewertung des Gesundheitszustandes von Menschen mit Behinderungen aus. Die Einkommens-Säule sichert die Existenz, die Bedarfssicherungs-Säule deckt den behinderungsbedingten Mehraufwand, wie soziale Dienste, Hilfsmittel, Pflegegeld, persönliches Budget, persönliche Assistenz und steuerliche Begünstigungen ab.

„Die Lebenshilfen in ganz Österreich fordern bereits seit Jahren einen inklusiven Arbeitsmarkt und gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen. Mit dem ‚2-Säulen-Modell‘ zeigen wir eine Lösung auf, Menschen mit Behinderungen dieses Recht zu geben und fordern erneut die Politiker auf, jetzt die Weichen für einen inklusiven Arbeitsmarkt zu stellen“, so Michaela Wagner-Braito, Geschäftsführerin der Lebenshilfe Vorarlberg. „Unser Ziel ist es, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und Abhängigkeiten von Sozial- und Unterhaltsleistungen zu beseitigen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten stärken, passgenaue Unterstützungsleistungen beziehen und somit selbstbestimmt mit eigenem Einkommen für ihre Arbeit leben können.“ Statt einer Dreiteilung des Arbeitsmarktes soll es einen inklusiven Arbeitsmarkt geben. Das beinhaltet das Recht darauf, zwischen Arbeit am regulären Arbeitsmarkt, in integrative Betriebe und eine Werkstätte wechseln zu können, je nach Fähigkeiten, ohne, dass der Wechsel zu einem Verlust der Ansprüche führt.

Die Umsetzung
Das „2-Säulen-Modell” gilt auch für Menschen mit hohem und komplexen Unterstützungsbedarf und ihre Arbeitsanstrengung. Zentral ist dabei, dass das Modell den Menschen mit seinen Fähigkeiten und Ressourcen sieht und sich von einem defizitorientierten Menschenbild verabschiedet. „Gemäß UN-Behindertenrechts-Konvention haben wir ein Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung. Wir fordern, dass dieses Recht endlich umgesetzt wird. Für unsere geleistete Arbeit wollen wir kein Taschengeld, sondern ein entsprechendes Gehalt“, fordert auch Klaus Brunner, Selbstvertreter und Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Vorarlberg.

Es ist davon auszugehen, dass das „2-Säulen-Modell” nicht mehr als das jetzige komplexe System der Behindertenhilfe kosten soll. Im Gegenteil: Der volkswirtschaftliche Nutzen ist ungleich höher. Die Lebenshilfe regt an, dies in einem Modellprojekt aufzuzeigen und anschließend national umzusetzen.

Politik muss handeln
„Derzeit sind in Österreich über 23.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten beschäftigt. Für sie wird es ein großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung sein, wenn die Bundesregierung gemeinsam mit dem Parlament beschließt, dass sie endlich ein richtiges Gehalt statt Taschengeld bekommen”, so Michaela Wagner-Braito. 

Erst durch diese arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wird Inklusion möglich gemacht. Wir haben große Zuversicht, dass die Bundesregierung ihr entsprechendes Vorhaben aus dem Regierungsprogramm nun zügig umsetzt und der » Entschließung des Bundesrates vom 4. Juni 2020 nachkommt.

Fotonachweise:
Lebenshilfe Vorarlberg; Dragan Tatic/BKA

Titelbild: v.l.n.r.: Bernadette Putz, Hanna Kamrat, Martin Kocher, Sebastian Kurz, Nicole Braunstein, Germain Weber, Carina Pimpel, Markus Neuherz

Die Medieninformation ist im PDF zum Nachlesen:

Broschüre Inklusive Arbeit - erfolgreiche Beispiele aus der Praxis zum Download: