Menschenrechte sind nicht verhandelbar: Lebenshilfe Vorarlberg fordert Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Am 21. März, dem Welt-Down-Syndrom-Tag, rücken die Rechte und Perspektiven von Menschen mit Down-Syndrom in den Fokus. Die Lebenshilfe Vorarlberg nimmt diesen Tag zum Anlass, um nicht nur die Bedeutung von Inklusion zu unterstreichen, sondern auch die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzufordern.
Obwohl Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bereits 2008 ratifiziert hat, gibt es in vielen Bereichen noch großen Nachholbedarf bei der Umsetzung. Am Welt-Down-Syndrom-Tag will die Lebenshilfe Vorarlberg daran erinnern, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch immer nicht in vollem Umfang verwirklicht sind. „Es ist an der Zeit, dass die völkerrechtlich garantierten Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen nicht länger nur leere Versprechen bleiben. Sie müssen endlich im Alltag spürbar werden", erklärt Michaela Wagner-Braito, Geschäftsführerin der Lebenshilfe Vorarlberg
Barrieren abbauen
Der Kern der UN-BRK ist das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Doch in vielen Bereichen des Alltags stoßen Menschen mit Behinderungen nach wie vor auf unüberwindbare Barrieren: sei es im Bildungssystem, am Arbeitsmarkt oder bei der selbstbestimmten Wohnsituation. „Diese Barrieren verhindern, dass Menschen mit Beeinträchtigungen ihre vollen Möglichkeiten ausschöpfen können“, betont Wagner-Braito.
Damit echte Inklusion erreicht wird, reicht es nicht, Einzelmaßnahmen umzusetzen. Es braucht ein Umdenken auf allen Ebenen: in der Politik, bei Unternehmen und in der Gesellschaft. „Ein barrierefreies Leben ist kein Sonderrecht, sondern ein allgemeingültiges Menschenrecht“, so Wagner-Braito weiter. „Die Lebenshilfe Vorarlberg wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention endlich in vollem Umfang umgesetzt wird.“