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Drei Broschüren zum neuen Erwachsenenschutzgesetz.

Neues Erwachsenenschutz-Gesetz seit 2018

Was ist neu am Erwachsenenschutzgesetz?

Seit 1. Juli 2018 ist das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Nach über drei Jahren intensiver Arbeit unter Einbeziehung brei­ter Interessengruppen verändert das neue Gesetz das bisherige Sachwalterrecht aus dem Jahr 2006 in vielen wesentlichen Punkten.

Mit dem neuen Gesetz soll trotz Stell­vertretung mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen möglich sein. Damit einher geht, dass bis 2021 die bestehenden Sachwalterschaften der vertretungsbefugten Angehörigen von Clearingstellen überprüft werden, bis 31. Dezember 2023 die der Sachwalterinnen bzw. Sachwalter.  Eine die­ser Clearingstellen in Vorarlberg ist das Institut für Sozialdienste (ifs). Allerdings müssen Personen bei bestehenden Sach­walterschaften nicht selbst aktiv werden, das Gericht wird die Überprüfung in die Wege leiten.

Vier Vertretungsformen

Die bekannten Vertretungsformen wird es weiterhin geben, allerdings mit neu­en Namen:

• Wie bisher besteht die Möglichkeit zur „Vorsorgevollmacht“
• NEU sind die „Gewählten ErwachsenenvertreterInnen“
• Aus „Vertretungsbefugten nächsten Angehörigen“ werden Gesetzliche Er­wa­­ch­­se­nen­vertreterInnen
• Aus „SachwalterInnen“ werden Ge­rich­t­­liche ErwachsenenvertreterInnen

Mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz werden Beginn und Ende der Ver­tretung jeweils festgelegt. Gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung sind auf drei Jahre befristet. Bestehende Vertretungen durch nächste An­gehörige enden mit 30. Juni 2021. Genau definiert werden für welche Angelegenheiten die gerichtliche Erwachsenenvertretung bestellt wird. Alle Ver­­tretungsformen werden in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzei­chnis eingetragen. Mehr Informationen erhalten Sie in der Kurzbroschüre des Justizministeriums.

Die Kurzbroschüre des Bundesministeriums für Justiz zum Herunterladen:

» Kurzbroschüre zum Erwachsenenschutzgesetz

Informationen des Bundesministeriums für Justiz in leichter Sprache: