Teilqualifikation

Eine Teilqualifikation bedeutet, dass die Ausbildung auf einen oder mehrere Teile eines Berufsbildes eingeschränkt wird. Die Jugendlichen lernen daher nicht alles, was ein Lehrling in der regulären Lehre lernt, sondern werden in Bereichen und Tätigkeiten gefördert, die ihren persönlichen Fähigkeiten entsprechen und ihnen liegen.

 

Ausbildungsangebot

Seit September 2003 ist die Teilqualifikation gesetzlich geregelt und somit auch eine gesetzlich anerkannte Ausbildung. Ein individueller Lehrplan im jeweiligen Berufsfeld wird erstellt und die zu absolvierende Ausbildungszeit festgelegt. Durch eine kommissionelle Prüfung erfolgt die Kontrolle der erlernten Ausbildungsinhalte.

 

Ein junger Mann serviert einen Teller.
Teilqualifikationen werden u.a. im Hotel- und Gastgewerbe angeboten.

Angebotene Ausbildungen:

  • Angebotene Ausbildungen
  • Koch/Köchin
  • Malerei
  • Restaurantfachmann/frau
  • Tischler
  • Handel
  • Druckerei

Das AZV strebt in allen Arbeitsbereichen, in denen eine Anlehre angeboten wird, auch eine Teilqualifikation an.

 

TeilnehmerInnen

AbgängerInnen von Pflichtschulen nach dem 9. Schuljahr (Hauptschule, Integrationsklassen, sonderpädagogischen Einrichtungen), Menschen mit Benachteiligung, die als "begünstigte Behinderte" eingestuft werden können oder bis zur Vermittlung auf einen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft begünstigbar sein werden.

 

Dauer

Die Dauer wird individuell durch die Berufsausbildungsassistenz festgelegt und kann sich zwischen einem und drei Jahren bewegen.

 

Ausbildungsform

Die Ausbildung ist dual aufgebaut, die praktische Ausbildung kann in einem Betrieb der freien Wirtschaft oder im Rahmen eines Qualifizierungsprojektes erfolgen. Für die praktische Ausbildung stehen pädagogisch ausgebildete und fachlich qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. Die schulische Ausbildung erfolgt durch die zuständigen Berufsschulen, in spezifischen Klassen. Vor Beginn der dualen Ausbildung erfolgt eine Probezeit, welche zur Intensivabklärung genutzt wird. Der Eintritt zur Teilqualifikation erfolgt im September mit Schulbeginn. Während der Ausbildung werden Praktika in verschiedenen Betrieben der freien Wirtschaft absolviert. Der Absolvent einer Teilqualifikation erhält nach Bestehen der Prüfung ein Abschlusszeugnis.

 

Anstellung

Es wird ein Ausbildungsvertrag, welcher auch von der Wirtschaftkammer mitgetragen wird, abgeschlossen. Die TeilnehmerInnen werden für die Dauer der gesamten dualen Ausbildung von der Ausbildungszentrum Vorarlberg gem. GmbH angestellt. Während der Ausbildungszeit erhalten die Auszubildenden die im Kollektivvertrag festgelegte Lehrlingsentschädigung des 1. Lehrjahres des gleichen Lehrberufes und sind somit sozialversichert.

 
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Kontakt & Information
Andrea Cukrowicz

Andrea Cukrowicz

Sozialpädagogik

Gartenstrasse 2

6840 Götzis

Tel.: 05523 53255

Fax: 05523 53255-9

E-Mail: azv(at)lhv.or.at

 

 

 

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