
Das Thema Selbstvertretung spielt quer durch alle Bereiche der Lebenshilfe eine große Rolle. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen in ihrer Eigenständigkeit zu stärken und ihnen ein Mitspracherecht zu gewährleisten. Ob im Bereich Arbeiten & Beschäftigen, Ausbilden oder Wohnen - Mitwirkung und Selbstvertretung stehen überall im Vordergrund.
Die SelbstvertreterInnen in den Werkstätten werden gewählt und haben eine ähnliche Funktion wie die Betriebsräte in den Wirtschaftsunternehmen. Die Selbstvertretung ist in drei Regionen aufgeteilt: Oberland, Mittleres Rheintal und Unterland. Dreimal pro Jahr treffen sich die SelbstvertreterInnen in den einzelnen Regionen, um sich über ihre Arbeit auszutauschen. Zusätzlich treffen sich die SelbstvertreterInnen wöchentlich mit den Vertrauenspersonen in den jeweiligen Einrichtungen. Dabei werden sie über die Wünsche und Anregungen der betreuten MitarbeiterInnen informiert und können so deren Anliegen bearbeiten. Die Vertrauenspersonen wiederum treffen sich einmal pro Jahr untereinander, um die strategische Ausrichtung zu koordinieren und Erfahrungen auszutauschen.
Im Bereich Wohnen gibt es eine wohnhausübergreifende Mitwirkungsgruppe. Die TeilnehmerInnen werden nicht gewählt, sondern können bei Interesse einfach mitmachen. Die Gruppe trifft sich vier- bis fünfmal im Jahr und wählt dabei eine/n Gruppensprecher/in und eine/n Stellvertreter/in. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf der Erstellung von allgemeinen Qualitätskriterien, die für alle Wohneinrichtungen gelten sollen. Außerdem wird in der Mitwirkungsgruppe besprochen, wie im Bereich Wohnen die Selbstbestimmung verbessert werden kann.
In den Brockenhäusern, lebens.ART-Geschäften, Fachwerkstätten und Manufakturen gibt es wie in den Werkstätten gewählte SelbstvertreterInnen. Für die Kioske, die über das ganze Land verstreut sind, werden ab nächstes Jahr zwei SelbstvertreterInnen gewählt. Sie übenehmen landesweit die Interessensvertretung und werden zu bestimmten Sprechstunden telefonisch erreichbar sein.
Am Sunnahof werden wie in den Werkstätten SelbstvertreterInnen gewählt. Die HofsprecherInnen übernehmen die Interessenvertretung gegenüber der Geschäftsführung und bringen Anliegen in die Teambesprechungen ein.
Im Ausbildungszentrum werden die SelbstvertreterInnen jährlich neu gewählt und bleiben maximal zwei Jahre im Amt. Die Standorte in Röthis, Viktorsberg und Lauterach entsendet jeweils zwei SelbstvertreterInnen. Diese treffen sich dreimal im Jahr und arbeiten eng mit ihren Vorgesetzten zusammen. Zu ihren Aufgaben gehören die Mitorganisation von Veranstaltungen sowie die Durchführung von Wahlen.
Die Selbstvertreter-Beiräte werden von den SprecherInnen gewählt und arbeiten auf Bundesebene im Selbstvertreterbeirat der Lebenshilfe Österreich mit. Bei Fragen und Anliegen können sie kontaktiert werden:
• Julian Bitschnau: julian.bitschnau@lhv.or.at
• Siegfried Glössl: siegfried.gloessl@lhv.or.at

Nicolette Blok
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