Der von der Vorarlberger Landesregierung ab 01.01.2010 gewährte Zuschuss zum Pflegegeld dient zur Unterstützung der Pflege und Betreuung zu Hause.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100,00 Euro pro Monat.
Anspruchsberechtigt ist, wer
• seinen Wohnsitz in Vorarlberg hat,
• Bundes- oder Landespflegegeld der Stufe 5, 6 oder 7 bezieht,
• überwiegend zu Hause von Verwandten oder Nachbarn gepflegt wird und
• keinen Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung bezieht.
Die Pflege findet überwiegend zu Hause statt, wenn die zu pflegende Person nicht ständig in einem Pflegeheim, etc. untergebracht, sondern zumindest 4 Nächte pro Woche zu Hause ist. Bei ausschließlicher Tagesbetreuung in einem Pflegeheim, etc. ist die überwiegende Pflege zu Hause jedenfalls gegeben.
Zuständig für die Gewährung des Zuschusses sind die Bezirkshauptmannschaften, bei denen der Zuschuss mittels Formular beantragt werden muss. Grundsätzlich wird der Zuschuss ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat gewährt. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Vorhinein.
Für die Auszahlung bedarf es eines inländischen Kontos, auf dem die pflegebedürftige Person zumindest mitzeichnungsberechtigt ist. Eine entsprechende Bankbestätigung ist mit dem Antrag vorzulegen.
Als Ansprechperson bei den zuständigen Behörden stehen zur Verfügung:
• Für das Amt der Vorarlberger Landesregierung: Frau Anita Kresser, Tel.: 05574 511-24129, E-Mail: anita.kresser@vorarlberg.at
• Für alle Bezirkshauptmannschaften: Frau Claudia Böhler, Tel.: 05574 4951-52425, E-Mail: claudia.boehler@vorarlberg.at
(Stand: 15.01.2010)

Mag. (FH) Marcella Dreier
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